Nach dem Ableben der Erblasserin Hella Porepp besteht die Erbengemeinschaft aus fünf Erben.
Leider hat einer der Erben die Schlösser ausgetauscht. Dadurch liegt möglicherweise verbotene Eigenmacht vor.
„Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).
In einer Erbengemeinschaft gehört der Nachlass allen Miterben gemeinschaftlich. Dazu zählen auch Immobilien wie ein Haus. Kein einzelner Erbe darf daher allein bestimmen, wer das Erbhaus betreten darf und wer nicht.
Dieser Erbe hindert die anderen Miterben insbesondere durch:
- Besitzentziehung
- Besitzstörung
Dies geschieht konkret durch folgende Handlungen:
- Austausch der Schlösser am Erbhaus
- Verweigerung der Schlüssel an andere Erben
- Blockierung des Zugangs zum Haus
- Alleinige Inbesitznahme von Gegenständen aus dem Nachlass.